
Wer ist wann auf dem Stand und was kostet es überhaupt? All das kann man hier nachlesen:
Trainings- und Anwesenheitszeiten
| Spielmannszug | Montag | ab 20.00 Uhr |
| Training für Alle | Mittwoch | ab 19.00 Uhr |
| Jugend | Mittwoch | ab 18.00 Uhr (bis ca. 19.00 Uhr) |
| Donnerstagsschießen | jeden 1. Donnerstag im Monat | ab 19.00 Uhr Treffen in lockerer Runde zum Schießen und Schnacken |
Wettkampftermine für Rundenwettkämpfe oder anderes werden immer mit dem Sportleiter abgestimmt. Die Termine werden dann im Kalender eingetragen und sind somit für jedermann sichtbar. Also vorher dort mal reinschauen. Das kann helfen Überschneidungen zu vermeiden. Kommt es zu Überschneidungen auf Grund nicht abgestimmter Termine hat der angemeldete und im Kalender eingetragene Termin Vorrang.
Vorschießen für Wettkämpfe brauchen nicht abgesprochen werden. Hier hat man immer die Möglichkeit auf die jeweiligen „Trainingsabende für Alle“ zu verweisen.
| Jahresbeiträge (gültig ab 01.01.2024) |
| Jugend | bis 10 Jahre | Beitragsfrei |
| Jugend | 11 bis 17 Jahre | 30,00 € |
| Erwachsene | ab 18 Jahre | 85,00 € |
| Senioren | ab 70 Jahre (zum Stand 31.12.2010) | 65,00 € |
| Familienbeitrag | 2 Erwachsene und Kinder | 180,00 € |
| Sportliche Mitgliedschaft | siehe Erläuterungen unten | 50,00 € |
| Schüler / Azubis / Studenten | ab 18 Jahre mit entsprechendem Nachweis | 50,00 € |
| Ehrenmitglieder | Beitragsfrei |
Die „Sportliche Mitgliedschaft“:
Die Aufnahme als „sportliches Mitglied“ erfolgt über einen gesonderten Aufnahmeantrag und der ist nur über den Sportleiter / stellv. Sportleiter möglich, der diesen mit seiner Unterschrift gegenzeichnet. Diesen finden Sie hier: Link zum Antrag
Die „sportliche Mitgliedschaft“ soll es Sportschützen aus anderen Vereinen möglich machen in bestimmten Disziplinen für unseren Verein an den Start zu gehen. Mit dieser „sportlichen Mitgliedschaft sind Einschränkungen verbunden, die mit dem Eintritt in den Verein über diese Möglichkeit anerkannt werden:
- Kein Stimmrecht bei den Mitgliedsversammlungen
- Keine Berechtigung zur Teilnahme am Königs-/Damenkönigsschießen beim Schützenfest.
- Keine Berechtigung zur Teilnahme an internen Veranstaltungen die nicht als öffentliche Veranstaltung oder Preisschießen ausgeschrieben sind.
- Der Vorstand hat das Recht weitere Einschränkungen vorzunehmen.
Kündigung der Mitgliedschaft
Die Kündigung der Mitgliedschaft ist zum 31.12. eines Jahres möglich und ist dem Vorstand spätestens bis zum 30.November des laufenden Jahres in schriftlicher Form mitzuteilen.